PI: Ohne Bayern kein Bier – Ohne Bier kein Bayern

Reinheitsgebot_Cover_12web„Dem Publico liegt daran, dass gerecht und gutes Bier gemacht wird, folglich dem gemeinen Mann, welches es zur Nahrung dienen soll, sein Pfennig vergolten werde. Man glaubt, dass eben durch das schlechte und unkräftige Bier die alte Stärke der Deutschen so merklich abgenommen hat“, musste Wiguläus Kreittmayr,  Staatskanzler von Kurfürst Maximilian III. Joseph, um die Mitte des 18. Jahrhunderts feststellen.

Bier ist eben nicht einfach ein Getränk. Es ist Kulturgut, Glaubensfrage, Politikum und in Bayern darüber hinaus auch Grundnahrungsmittel. Ja, es gilt hier sogar neben Feuer, Wasser, Erde und Luft als fünftes Element. Die Unterzeichnung des berühmten Reinheitsgebots jährt sich 2016 zum 500. Mal. Das älteste noch gültige Lebensmittelgesetz der Welt gilt als Gründungsurkunde der bayerischen Braukunst: Ohne Bier wäre Bayern heute ein anderes Bayern.

Das Gesetz, das Herzog Wilhelm IV. von Bayern am 23. April 1516 unterzeichnete, bestimmte erstmals feste Brauzeiten, eine Obergrenze für den Bierpreis und vor allem die Beschränkung auf „allein Gerste, Hopfen und Wasser“, die drei „reinen“ Zutaten, aus denen fortan überall in Bayern bestes Bier gebraut werden sollte. Das Hofbräuhaus, das Weißbiermonopol und das Oktoberfest sind weitere Wegmarken in der Geschichte des Bierbrauens in Bayern, die Prinz Luitpold von Bayern und Günter Albrecht in diesem Buch ebenso anschaulich wie informativ schildern.

 

 

Cover herunterladen

Pressemitteilung als PDF herunterladen